Mehrere Instanzen im Rahmen der ordentlichen Gerichtsbarkeit
Trotz der Blüte außergerichtlicher Streitbeilegungsmethoden, werden nach wie vor noch sehr viele Streitigkeiten vor staatlichen Gerichten ausgetragen. Urteile der ordentlichen Gerichtsbarkeit finden Akzeptanz unter den Beteiligten, zumal die Entscheidungen in mehreren Instanzen ausgefochten werden können. Verschiedene Gerichte in Deutschland haben speziell für Bausachen zuständige Kammern eingerichtet, um den umfassenden Anforderungen eines komplexen Baustreitverfahrens gerecht zu werden.
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte
- Schriftsätze zur Vorbereitung der mündlichen Verhandlung
- Vertretung vor Gericht in allen Instanzen
- Gutachten
- Durchsetzung des Rechts