Lange Zeit wurde die Übernahme der Adjudikation nach englischem Vorbild für die Baubranche gefordert. Dabei handelt es sich um ein Verfahren, in dem ein unparteiischer Dritter – der Adjudikator – das Verfahren mit einer vorläufig schuldrechtlich bindenden Wirkung entscheidet, sofern keine gütliche Einigung zustande gekommen ist. Endgültig bindend wird die Entscheidung durch die Zustimmung der Parteien. Nach diesem Verfahren steht es den Parteien immer noch frei, das Gerichts- oder Schiedsverfahren einzuleiten.