Vergleichsvorschläge zur selbstbestimmten Entscheidung
Im Schlichtungsverfahren unterstützt der Schlichter die Parteien bei ihrem Bestreben nach einer einvernehmlichen Lösung und unterbreitet Vergleichsvorschläge. Gegenstand von Schlichtungsverfahren sind in der Regel fachliche Begutachtungen durch einen Sachverständigen. Schlichter führen die verschiedenen Positionen zusammen, bewerten sie und treffen einen Vergleichsvorschlag, den die Parteien annehmen können. Scheitern die Vergleichsverhandlungen, kann das Schlichtungsgutachten für den weiteren Fortgang des Projektes dennoch eine wichtige Rolle spielen.
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte
- Beratung bei der Auswahl der passenden Streitbeilegungsmethode
- Vertragliche Einbeziehung der Schlichtung und der jeweiligen Verfahrensordnung
- Empfehlung von fachkundigen Schlichtern
- Durchführung von Schlichtungsverfahren
- Erstellung von Schlichtungsgutachten