Unter Anwendung des Rechts treffen ernannte sachkundige Schiedsrichter eine Streitentscheidung in Form eines Schiedsspruchs
Bei einem Schiedsverfahren treffen von den jeweiligen Parteien ausgewählte und spezialisierte Schiedsrichter eine Entscheidung. Solche Entscheidungen haben wie gerichtliche Urteile für die Prozessbeteiligten bindende Wirkung. Je nach Höhe des Streitwertes werden ein oder drei Schiedsrichter ernannt. Das Verfahren besteht aus nur einer Instanz, sodass es häufig zu einem schnelleren Abschluss des Verfahrens kommt und folglich erhebliche Kostenvorteile mit sich bringt.
Solche werden insbesondere bevorzugt, weil sie vertraulich sind und die Öffentlichkeit, die bei Verfahren vor staatlichen Gerichten zu wahren ist, nicht beteiligt wird. Außerdem gewährleistet die Besetzung von sowohl fachlich als auch juristisch kundigen Personen im Schiedsgericht, eine möglichst zufriedenstellende und sachgerechte Konfliktlösung.
Das förmliche Schiedsverfahren ist in §§ 1025 bis 1066 ZPO geregelt (sog. Ad-hoc-Schiedsverfahren). Schlussendlich führt das Schiedsgerichtsverfahren zu einem Schiedsvergleich, auf den sich die Konfliktparteien einigen können. Für den Fall, dass keine Einigung zu Stande kommt, ergeht am Ende ein Schiedsspruch, der für die Beteiligten verbindlich im Sinne eines Gerichtsurteils ist.