Unparteiisch und unabhängig zur Lösung kommen per Sachverständigengutachten.
Bei Meinungsverschiedenheiten auf dem Bau ist es nicht immer der sinnvolle Weg diese von Juristen vor dem Gericht entscheiden zu lassen, da sich die Ursache und Kernproblematik häufig um Sachverständigerfragen drehen. Können sich die Vertragspartner über Unstimmigkeiten nicht einigen, wird beim Streitlösungsverfahren des Schiedsgutachtens daher eine fachkundige und neutrale Person eingeschaltet, um Bauprozesse auf Grundlage von Sachverständigengutachten zu entscheiden. Dieser Sachverständige klärt im Rahmen eines Rechtsverhältnisses für die Parteien bedenkliche oder kontroverse Punkte. Nach rechtlichem Gehör der Beteiligten hält der Schiedsgutachter einen verbindlichen Sachverhalt fest, die sogenannte Schiedsgutachtenvereinbarung. Sollte es dennoch zu einem Rechtsstreit vor Gericht kommen, so ist dieser an die Tatsachenfeststellung des Gutachtens gebunden.