Gerichtliche Entscheidung im Rahmen der ordentlichen Gerichtsbarkeit
Sollte es unter keinen Umständen zu einem anderen Lösungsweg kommen, so bleibt am Ende nur noch das Gerichtsverfahren übrig.
Wenn eine der außergerichtlichen Streitbeilegungsmethode nicht in Betracht kommt, können die Streitigkeiten vor staatlichen Gerichten ausgetragen werden.
In den Meisten Fällen werden die Entscheidungen der Gerichte von den Beteiligten akzeptiert.
Bauprozesse vor Gerichten in Deutschland werden von speziellen, für Bausachen zuständigen Kammern entschieden. Solche Kammern für Bausachen können auch komplexe Baustreitverfahrens umfassend prüfen und entscheiden. Aufgrund des Umfangs eines konkreten Sachverhalts können solche Verfahren sehr langwierig sein. Der Ausgang eines solchen Verfahrens ist kaum vorherzusehen.
Unser Projektteam, welches aus Anwälten, Bauingenieuren und Architekten besteht unterstützt sie im Rahmen eines solchen Prozessverfahrens.