Fachkundiges Schiedsgericht anstelle des ordentlichen Rechtswegs
In Schiedsverfahren treffen von den Parteien ausgewählte fachkundige Schiedsrichter Entscheidungen mit der Wirkung eines gerichtlichen Urteils. Diese Form außergerichtlicher Streitbeilegung erfreut sich zunehmend größerer Beliebtheit, da sie nicht öffentlich stattfindet, die staatliche Justiz entlastet und fachliche Nähe sowie Spezialisierung der Schiedsrichter verspricht. Das förmliche Schiedsverfahren ist in den §§ 1025 bis 1066 ZPO geregelt (sog. Ad-hoc-Schiedsverfahren). In Bausachen vereinbaren die Parteien aber gern die von verschiedenen Institutionen herausgegebenen, bauspezifischen Schiedsverfahrensordnungen. Der ordentliche Rechtsweg ist bei Schiedsvereinbarungen ausgeschlossen.
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte
- Beratung bei der Auswahl der passenden Streitbeilegungsmethode
- Erstellung von Schiedsklauseln
- Beratung bei der Auswahl der Schiedsverfahrensordnung
- Begleitende Gutachten für Schiedsverfahren
- Anwaltliche Vertretung in Schiedsverfahren